Neue Landesbauordnung seit 18. März 2022 in Kraft

21. März 2022

Digitaler Bauantrag im Regionalverband Saarbrücken offiziell freigeschaltet - Infoveranstaltung am 25. April 2022

Im Amtsblatt des Saarlandes wurde am 17.03.2022 das Gesetz Nr. 2059 zur Änderung der Landesbauordnung und weiterer Rechtsvorschriften bekannt gemacht, das am 18.03.2022 in Kraft getreten ist.

Die Änderungen betreffen die folgenden Vorschriften:

- Landesbauordnung
- Saarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz
- Verordnung über den Erlass eine Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes sowie
  für Amtshandlungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und -feger nach der Landesbauordnung
- Verordnung über die Prüfberechtigten und Prüfsachverständigen nach der Landesbauordnung
- Bauvorlagenverordnung sowie
- Bekanntmachung zur Verwendung von Formularen nach der Landesbauordnung

Die entsprechenden Lesefassungen der Vorschriften finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik Service unter Gesetze/Verordnungen.

Die Formulare in den Verfahren nach der Landesbauordnung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport unter: https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/_documents/bauaufsicht_technik/baurecht/formulare_verfahren_lbo.html


Digitaler Bauantrag offiziell freigeschaltet

Mit Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung wurde auch der Digitale Bauantrag offiziell freigeschaltet. Die Landeshauptstadt und der Regionalverband Saarbrücken haben nun den Regelbetrieb eingeführt. Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Regionalverband den Bauantrag digital einreichen.

Zukünftig wird der elektronisch einzureichende Antrag der Regelfall sein. Nur in Ausnahmesituationen, in denen es für den Antragsteller nicht zumutbar ist, kann der Antrag in Papierform eingereicht werden. Für die Landeshauptstadt und den Regionalverband gilt das ab sofort, später auch im ganzen Saarland. Nach und nach soll auf einer einheitlichen Plattform, die das Land den Kommunen bereitstellt, der digitale Bauantrag im ganzen Land verfügbar sein.


Infoveranstaltung am 25. April 2022

Die Ingenieurkammer des Saarlandes bietet hierzu am 25. April 2022 von 14:00 bis 17:00 Uhr online eine kostenlose Infoveranstaltung an.

Dabei informieren Verwaltungsoberrat Peter Schwarz, langjähriger Leiter der Bauaufsicht des Regionalverbandes und Koordinator des Digitalen Bauantrages aller Bauaufsichten im Saarland, und Dipl.-Ing. Architektin Uta Pitz, Leiterin der Bauaufsicht des Regionalverbandes über den derzeitigen Sachstand im Saarland. Dabei wird den Teilnehmern der aktuelle rechtliche und technische Stand vorgestellt. Daneben werden auch die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zwischen allen Beteiligten wie Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in und Fachplaner/in mit den zuständigen Baubehörden behandelt. Ein weiteres Thema wird zudem die vorgesehene Einbindung einer einheitlichen Antragsplattform im Saarland sein.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine vorherige Anmeldung mit Angabe einer E-Mail-Adresse bis zum 20. April 2022 notwendig. Ihre Anmeldungen senden Sie daher bitte per Mail an die Ingenieurkammer des Saarlandes: info@ing-saarland.de.

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