Änderung der EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2022

20. Dezember 2021

Leichte Erhöhung in allen Bereichen

Wie alle zwei Jahre hat die EU-Kommission die Schwellenwerte, ab denen die Vergaben öffentlicher Aufträge europaweit bekannt zu machen sind, wieder angepasst. Die Schwellenwerte haben sich in allen Bereichen leicht erhöht.

Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Schwellenwerte:

Klassische Auftragsvergabe

  • Vergabe von Bauleistungen: 5.382.000 Euro
  • Vergabe von Liefer-/Dienstleistungen: 215.000 Euro
  • Oberste Bundesbehörden: 140.000 Euro

Konzessionsvergaben

  • Konzessionen: 5.382.000 Euro

Sektorenauftragsvergabe

  • Vergabe von Bauleistungen: 5.382.000 Euro
  • Vergabe von Liefer-/Dienstleistungen: 431.000 Euro

Hintergrund

Alle zwei Jahre wird von der EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts überprüft. Diese Schwellenwerte beruhen auf den Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) und sind daher abhängig von Wechselkurswirkungen.

Erlass des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte vom 16.12.2021

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